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Neue Regeln für Verbandskästen in PKW Quelle: Ärzte Zeitung App – Ausgabe, 15.01.2014 Seit dem 1. Januar 2014 müssen Autobesitzer ein spezielles Pflasterset im Pkw mitführen. Verbandskästen in Privat- und Dienstwagen müssen also nachgerüstet werden. Dies schreibt die geänderte Norm DIN 13164 vor. Mit der Norm müssen die Inhaltsteile im Verbandskasten den neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen anpasst werden. Danach muss nun ein 14-teiliges Pflasterset im Pkw mitgeführt werden, das gebrauchsfertige, zugeschnittene Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbände umfasst. Außerdem sind zwei einzeln verpackte Hautreinigungstücher für die Reinigung unverletzter Hautpartien sowie ein Verbandspäckchen in Kindergröße Pflicht. Wer in seinem Wagen einen älteren Verbandskasten mitführt, kann diesen weiterhin verwenden. Voraussetzung ist, dass die Verbandskästen nicht abgelaufen sind. Man sollte aber bereits jetzt alle neu festgelegten Bestandteile zügig ergänzen.
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