Gesundheitsuntersuchungen und Krebsvorsorgeuntersuchungen beugen Krankheiten vor und retten Leben.
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Vorsorgeuntersuchungen helfen Arzt und Patient dabei, Krankheiten und Risikofakroren möglichst früh in einem therapiebaren Stadium zu erkennen oder durch Lebensstilveränderungen deren Entstehung zu verhindern.
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Jährlich erkranken in Deutschland ca. 57.000 Menschen an Darmkrebs, pro Jahr sterben daran etwa 30.000 Menschen. Darmkrebs ist die zweithäufigste Todesursache bei bösartigen Tumoren. Wegen der guten Heilungschancen bei rechtzeitiger Erkennung sollten möglichst viele Menschen an Versorgeuntersuchungen teilnehmen.
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Gesundheitsvorsorge: (sog. Check-Up) Grundsätzlich gilt die Aussage, dass alle Krankheiten, egal wie schlimm und unangenehm sie sind, geheilt werden können, wenn sie denn rechtzeitig erkannt werden! Hierfür bietet sich die regelmäßige Gesundheitsvorsorge an, die folgende Untersuchungen umfasst: Ganzkörperstatus mit Kontrolle der Durchblutung (zentral/peripher), Tastbefund des Bauchraums, Abhorchen des Herzen und der Lunge. Laboruntersuchung mit Bestimmung des Cholesterins und des Nüchternblutzuckers, sowie Kontrolle des Urinstatus. Ab dem 35 Lebensjahr wird dieser komplette Körpercheck von den gesetzlichen Kassen alle 3 Jahre übernommen. Leider wird das Ausmaß dieser Untersuchung von den Kassen kontinuierlich gestutzt, Sie können aber jederzeit den Umfang der Untersuchung durch Zuzahlung in Modulen (Gesamtlabor, EKG, Sonographie) selber bestimmen. Hierüber beraten wir Sie gerne! Bei Privatversicherten ist diese Untersuchung bei einigen Kassen und je nach vereinbarten Versichertentarif jährlich möglich, inklusive der oben und unten genannten Module.
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Krebsvorsorge: Nur eine aktive Vorsorge kann Gesundheit erhalten! Die Krebsvorsorgeuntersuchung beim Mann ist ab dem 45. Lebensjahr möglich; es bietet sich eine Kombinationsuntersuchung mit der Gesundheitsvorsorge an. Diese beinhaltet die Untersuchung der Haut auf Auffälligkeiten und den Tastbefund des Äußeren Genitales und der Prostata. Ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich jährliche Untersuchung auf Darmkrebs durch Tastbefund des Enddarmes und die Untersuchung des Stuhls auf möglichen Blutbeimengungen (iFOB-Test, ein immunologischer Test). Ab dem 55. Lebensjahr besteht die Möglichkeit sich für den iFOB-Test alle 2 Jahre oder Vorsorge-Darmspieglung (präventive Koloskopie) zu entscheiden – in diesem Falle entfallen die Stuhluntersuchungen für die weiteren Jahre.
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Bis auf die Krebsvorsorge bei Frauen führen wir alle oben genannte Untersuchungen durch. Die Vorsorge bei Frauen wird vom Frauenarzt durchgeführt. Bei Männern kann die Gesundheitsvorsorgeuntersuchung auch oft mit einer Krebsvorsorge kombiniert werden, sofern die zeitliche Vorgaben es erlauben. Weitere Untersuchungen wie EKG, Ultraschall, sind nicht Inhalt dieser Untersuchungen und werden nur bei auffälligen Befunden und Notwendigkeit weiterer Abklärungen durchgeführt werden dürfen.
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Zusätzliche Wunschleistungen u.a. laborchemische Bestimmung des Prostatatumormarkers (PSA) dürfen nicht zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden, und sind dann als Privatleistung gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) jederzeit möglich.
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Ihre Krankenkasse bietet Ihnen die Möglichkeit, sich |
ab dem 35. Lebensjahr jedes 3. Jahr, im Rahmen einer Gesundheitsvorsorgeuntersuchung (sog. Check up) , Untersuchung auf Durchblutungsstörungen, Erkrankungen des Herzens und des Stoffwechsels (Labor: Blutzucker, Cholesterin und Triglyzeride sowie Urinuntersuchung) und alle 2 Jahre Hautkrebsuntersuchung ab dem 45. Lebensjahr jährlich im Rahmen einer Krebsvorsorgeuntersuchung bei Männern auf Prostata und Enddarm ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich auch Darmkrebs untersuchen zu lassen; ab dem 55. Lebensjahr besteht außerdem noch die Möglichkeit sich zwischen Untersuchung des Stuhls auf Blut, alle 2 Jahre, oder Vorsorge-Darmspiegelung (präventive Koloskopie), alle 10 Jahre zu entscheiden. Bis auf die Krebsvorsorge bei Frauen führen wir alle oben genannte Untersuchungen durch. Die Krebsvorsorge bei Frauen wird vom Frauenarzt durchgeführt. Bei Männern kann die Gesundheitsvorsorgeuntersuchung auch oft mit der Hautkrebsuntersuchung sowie der Krebsvorsorge kombiniert werden, sofern die zeitliche Vorgaben es erlauben. Weitere Untersuchungen wie z.B. Labor (bis auf BZ, Cholesterin, Triglyzeride), EKG und Ultraschall sind nicht Inhalt dieser Untersuchungen und werden nur bei auffälligen Befunden und Notwendigkeit weiterer Abklärungen durchgeführt werden dürfen. Wunschleistungen dürfen deshalb nicht zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden, und sind dann nur als Privatleistung gemäß Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu erbringen. Auch Impfungen sind Vorsorgemaßnahmen. Alle von der ständigen Impfkommission bei Erwachsenen empfohlene Impfungen können zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden; dazu gehören : Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten, Grippeschutzimpfung, sowie bei Risikopatienten und ab 60. Lebensjahr auch die Pneumokokken- und Gürtelrosenimpfung. Bei Kindern sind es Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung, Keuchhusten, Masern-Mumps-Röteln-Varicellen. Hepatitis B, Hämophilus influenzae b sowie Meningokokken C. Zeckenimpfung wird auch nur ggf. bei Risikogruppen oder bei längerem Aufenthalt in Endemiegebieten in Deutschland von der Kasse übernommen. Alle anderen Impfungen, sowie alle Impfungen, die im Rahmen einer geplanten Reise erforderlich sind, sind genauso, wie die Reiseimpfberatung selbst, nicht unbedingt eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung; diese gelten als Wunschleistungen und müssen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) den Patienten privat in Rechnung gestellt werden.
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